Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Ihr Bericht ernsthaft und sachlich sein muss, um zugelassen zu werden.
Ihr Bericht stellt eine ernsthafte Verpflichtung dar und kann Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben.
Zur besseren Information: Die Zulässigkeit der Meldung wird anhand der folgenden Punkte geprüft:
- Beschreibt die Meldung eine schädliche Situation?
- Ist die beschriebene Situation ausreichend ernst?
- Widersprechen die gemeldeten Fakten dem Gesetz, Vorschriften oder unserem Ethikkodex?
- Wird die Meldung durch andere Beweismittel (Foto, Dokument, Video usw.) unterstützt?
- Wurde die Meldung in gutem Glauben gemacht und ist sie unparteiisch?
- Hat der Hinweisgeber die gemeldeten Vorfälle selbst bezeugt oder war er/sie persönlich betroffen?
Um die Vertraulichkeit und die legitimen Rechte unserer Mitarbeiter zu wahren, wird jeder Bericht einer gründlichen Analyse und einer detaillierten internen Prüfung unterzogen. Die Identität des Hinweisgebers wird geschützt, wenn er oder sie die Meldung in gutem Glauben gemacht hat.